Neues Urteil zur Reiserücktrittsversicherung

Counterprofis können ihre Kunden im Beratungsgespräch zur Reiserücktrittsversicherung auf ein neues Urteil des Amtsgerichts München hinweisen. Demnach ist eine Erkrankung dann nicht unerwartet, "wenn aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers diesem die ihm bekannten Tatsachen das Auftreten einer Krankheit wahrscheinlich erscheinen lassen". Die Reiserücktrittsversicherung zahlt in derartigen Fällen nicht. Im konkreten Urteil geht es um eine Familie, die wegen eines zweiten Bandscheibenvorfalls der Ehefrau ihre USA-Reise storniert hatte. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der Begründung, es habe sich um eine bekannte Krankheit gehandelt. Die Münchener Richter geben der Versicherung Recht. Eine Versicherungsleistung könne nur beansprucht werden, wenn infolge einer unerwarteten schweren Erkrankung nach Abschluss der Versicherung die Reise nicht durchgeführt werden könne.


Flugbuchung online: neues Gerichtsurteil

Fluggesellschaften dürfen Preissuchmaschinen von der Online-Buchung ihrer Tickets nicht ausschließen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschieden.

Eine Airline, so meldet das Oberlandesgericht Frankfurt auf seiner Webseite, die ihre Tickets ausschließlich über ihre eigene Website vermarkten wollte, berief sich auf ein "virtuelles Hausrecht". Flugbuchungen über die Webseiten Dritter wollte sie verbieten lassen. In ihren Nutzungsbedingungen drohte sie damit, Tickets, die über solche Drittanbieter gebucht worden waren, nicht anzuerkennen.

Das Gericht wies diese Klage zurück und berurteilte das Verhalten der Fluggesellschaft sogar als wettbewerbswidrig. Schon der Versuch, die Vermittlung von Flugtickets durch Dritte zu untersagen, verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Die Richter entschieden im Sinne der Fluggäste: Die Anbieter von Dienstleistungen im Internet müssen Wettbewerb und Transparenz durch Preissuchmaschinen in Kauf nehmen. (sid)